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Hygienekonzept SC Blies, Bliesransbach e. V.

 

Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball

 

Vereins-Informationen

 

Verein                         SC Blies, Bliesransbach e. V.

 

Ansprechpartner*in               

für Hygienekonzept    Michael Becker

 

 

Mail                             michael.becker@scblies.de

 

 

Kontaktnummer         0176/48 86 70 00

 

 

Adresse Sportstätte    Sportanlage Sauerwiese, Bliesgersweilerstraße

                                   66271 Kleinblittersdorf-Bliesransbach

 

                                               

 

 

 

Grundsätze

 

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

 

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

 

 

 

 

 

  1. Allgemeine Hygieneregeln

 

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten. Gemäß § 6 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) der Saarländischen Landesregierung sind Angehörigen des familiären Bezugskreises oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Paragraph 6 Absatz 2 Satz 4 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) der Saarländischen Landesregierung vom 27.7.2020 hiervon ausgenommen.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Zur Kontaktrückverfolgung erfolgt eine Erfassung aller Besucher durch entsprechende Dokumente am Eingang. Darüber hinaus führen die Trainer Listen über den Trainingsbesuch.

 

  1. Verdachtsfälle Covid-19

 

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

  1. Organisatorisches

 

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Michael Becker.
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SC Blies, Bliesransbach e. V. und der Sportanlage Sauerwiese mit den lokalen Behörden abgestimmt.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

  1. Zonierung

 

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
  • Gem. Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 24. Juli 2020 Kontaktsport tritt am 27. Juli 2020 in Kraft: Der Trainings- und Sportbetrieb kann in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten. D.h. ein Spielbetrieb von zwei Mannschaften (22 Spieler) zzgl. Schiedsrichter (1-3 abhängig von Freundschafts-/Pokal- oder Meisterschaftsspiel) und Trainer/Betreuer/Auswechselspieler (in Summe je Team 5-6 Personen) ist ab dem 27. Juli 2020 erlaubt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Michael Becker Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen (siehe: Plan für Kabinen- und Platzbelegung an Spieltagen)
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
  • Zwischen den einzelnen Nutzungszeiträumen ist eine regelmäßige Durchlüftung gewährleistet

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine Erfassung aller Besucher durch entsprechende Dokumente am Eingang
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.
  • Das Vereinsheim fällt nicht unter die genannten Zonen und wird anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen betrieben.

 

  1. Trainingsbetrieb

 

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

 

  1. Spielbetrieb

 

  • Auf der Sportanlage stehen genügend Mittel zur Verfügung, um die Grundlagen der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten (Desinfektionsmittelspender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)
  • Die Wegführung wird durch entsprechende visuelle Zeichen kenntlich gemacht.
  • Alle Personen betreten die Sportanlage durch einen ausgewiesenen Eingang. Der Ausgang ist hiervon räumlich getrennt.
  • Das Hygienekonzept wird in einem entsprechenden Ordner in der Cloud des SFV (http://cloud.saar-fv.de/owncloud/index.php/s/MLKHYUy0HPo5Azu) bereitgestellt. Hier können sich Gast-Teams und Schiedsrichter*innen im Vorfeld informieren.
  • Zur Organisation der Reinigungsvorgänge wird ein entsprechender Putzplan geführt
  • Die Umkleide- und Duschabläufe an Spieltagen werden durch einen entsprechenden Plan (siehe: Plan für Kabinen- und Platzbelegung an Spieltagen) koordiniert.

 

 

  1. Einschätzung des Infektionsrisikos

 

Der SC Bliesransbach sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.

 

Massnahme

Geringes Risiko

Erhöhtes Risiko

Hohes Risiko

 

Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden.

Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind.

Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen

Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung)

Allgemeines zum fußballspezifischen Training

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

 

Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m)

Maximale Personenanzahl in allen Zonen

Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben

An- und Abreise der Personen in Zone 1

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben

Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz

Allgemeine Zutrittsregelungen

Ausschließliche Nutzung des offiziellen Eingangs, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl

Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang

 

Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)

Zone 2: Umkleidebereiche

Desinfektionsmöglichkeit

 

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz

Desinfektionsmöglichkeit

 

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz

 

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung

Desinfektionsmöglichkeit

 

Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause

 

Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen

Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

 

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

 

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Getränke und Verpflegung

Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen

Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche

Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften

Einmal täglich inkl. Durchlüften

Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften

 

Hygienekonzept SC Blies 2021.pdf
PDF-Dokument [58.3 KB]
Checkliste_Corona_SFV_aktuell.pdf
PDF-Dokument [119.5 KB]

1. Mannschaft

Nach der gewonnenen Meisterschaft 2014/2015 in der Bezirksliga Saarbrücken, spielt unsere 1. Mannschaft in der Landesliga Süd.

 

2. Mannschaft

Unsere zweite Männermannschaft, oder "die Zwedd" ist keinesfalls zweite Wahl, sie zeigt Woche für Woche äußerst attraktiven Fußball. Unsere 2. Mannschaft spielt in der Kreisliga A Südsaar.

 

Jugend

Unsere Jugendmannschaften sind in unserem Verein derzeit mit 4 Mannschaften vertreten. Eine G-Jugend 2 F-Jugendmannschaften und ein A-Jugend-Team stehen nicht nur die Zukunft des Vereins, sondern auch für die Zukunft des Fußballsports.

Wir sehen es als unsere soziale Verantwortung an, die Kinder für Sport zu begeistern und sie in ihren Träumen zu unterstützen!

 

zur Jugendabteilung

Mädchen- und Frauenabteilung

Die Frauen- und Mädchenabteilung der neu gegründeten Spielgemeinschaft SG Bliesmengen-Bliesransbach will zur Saison 2018/2019 auch mit einer oder mehreren Mädchenmannschaften am Spielbetrieb des Saarländischen Fußballverbandes teilnehmen.

Wir sehen es als unsere soziale Verantwortung an, die Kinder für Sport zu begeistern und sie in ihren Träumen zu unterstützen!

 

zur Mädchen- und Frauenabteilung

Wenn Sie auch Teil dieser großen Fußballfamilie werden möchten, dann werden Sie doch Mitglied. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Mitgliedschaft. Oder nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Sie!

Gasthaus Kessler

die Traditionswirtschaft mitten in Bliesransbach

Vereinsanschrift

SC Blies e. V. 1920, offizielle Website

 

SC Bliesransbach

Wingertstraße 2
66271 Kleinblittersdorf

Kontakt

2. Vorsitzender

Eric Holz

0171-2898444

www.scblies.de

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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