Hygienekonzept SC Blies, Bliesransbach e.
V.
Trainings- und Spielbetrieb
Amateurfußball
Vereins-Informationen
Verein SC Blies, Bliesransbach e.
V.
Ansprechpartner*in
für Hygienekonzept
Michael Becker
Mail
michael.becker@scblies.de
Kontaktnummer 0176/48 86 70 00
Adresse Sportstätte
Sportanlage Sauerwiese, Bliesgersweilerstraße
66271 Kleinblittersdorf-Bliesransbach
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück
ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im
Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind
sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig
sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine
Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering
ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem
Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst
werden.
- Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5
Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten. Gemäß § 6 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) der Saarländischen
Landesregierung sind Angehörigen des familiären Bezugskreises oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Paragraph 6 Absatz 2 Satz 4 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) der
Saarländischen Landesregierung vom 27.7.2020 hiervon ausgenommen.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen)
sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder
Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30
Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem
Spielfeld.
- Zur Kontaktrückverfolgung erfolgt eine Erfassung aller
Besucher durch entsprechende Dokumente am Eingang. Darüber hinaus führen die Trainer Listen über den Trainingsbesuch.
- Verdachtsfälle Covid-19
- Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle
Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
- Personen mit verdächtigen Symptomen
müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
- Husten, Fieber (ab 38 Grad
Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
- Die gleiche Empfehlung gilt,
wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen
Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden
Person.
- Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen
und Vorgaben.
- Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum
Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Michael Becker.
- Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden
Rahmenbedingungen des Vereins SC Blies, Bliesransbach e. V. und der Sportanlage Sauerwiese mit den lokalen Behörden abgestimmt.
- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und
Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
- Alle Trainer*innen und verantwortlichen
Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
- Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle
Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor
allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände
aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am
Eingangsbereich.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind,
wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
- Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen
eingeteilt:
Zone 1
„Innenraum/Spielfeld“
- In Zone 1 (Spielfeld) befinden sich nur die für den Trainings-
und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und
Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für
Hygienekonzept
- Medienvertreter*innen (siehe
nachfolgende Anmerkung)
- Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten
Punkten betreten und verlassen.
- Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück
werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
- Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung
Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
- Gem. Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie vom 24. Juli 2020 Kontaktsport tritt am 27. Juli 2020 in Kraft: Der Trainings- und Sportbetrieb kann in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen
sind dabei weiterhin einzuhalten. D.h. ein Spielbetrieb von zwei Mannschaften (22 Spieler) zzgl. Schiedsrichter (1-3 abhängig von Freundschafts-/Pokal- oder Meisterschaftsspiel) und
Trainer/Betreuer/Auswechselspieler (in Summe je Team 5-6 Personen) ist ab dem 27. Juli 2020 erlaubt.
Zone 2
„Umkleidebereiche“
- In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende
Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Michael Becker
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder
Tragen von Mund-Nase-Schutz.
- Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden
ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen (siehe: Plan für Kabinen- und Platzbelegung an Spieltagen)
- Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der
Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird
auf das notwendige Minimum beschränkt.
- Zwischen den einzelnen Nutzungszeiträumen ist eine regelmäßige
Durchlüftung gewährleistet
Zone 3 „Publikumsbereich (im
Außenbereich)“
- Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet
sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
- Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen
offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
- Es erfolgt eine Erfassung aller Besucher durch entsprechende
Dokumente am Eingang
- Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden
Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
- Zugangsbereich mit Ein- und
Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der
Sportanlage
- Abstandsmarkierungen auf
Zuschauer*innenplätzen
- Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln
genutzt.
- Das Vereinsheim fällt nicht unter die genannten Zonen und wird
anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen betrieben.
- Trainingsbetrieb
Grundsätze
- Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die
Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der
Sportstätte ist Folge zu leisten.
- Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige
Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
- Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je
Trainingseinheit.
In der Sportstätte
- Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur
gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
- Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des
Mindestabstands in Zone 3 möglich.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist
während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
- Spielbetrieb
- Auf der Sportanlage stehen genügend Mittel zur Verfügung, um die Grundlagen der
Hygienemaßnahmen zu gewährleisten (Desinfektionsmittelspender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)
- Die Wegführung wird durch entsprechende visuelle Zeichen kenntlich
gemacht.
- Alle Personen betreten die Sportanlage durch einen ausgewiesenen Eingang. Der Ausgang ist
hiervon räumlich getrennt.
- Das Hygienekonzept wird in einem entsprechenden Ordner in der Cloud des SFV
(http://cloud.saar-fv.de/owncloud/index.php/s/MLKHYUy0HPo5Azu) bereitgestellt. Hier können sich Gast-Teams und Schiedsrichter*innen im Vorfeld informieren.
- Zur Organisation der Reinigungsvorgänge wird ein entsprechender Putzplan
geführt
- Die Umkleide- und Duschabläufe an Spieltagen werden durch einen entsprechenden Plan (siehe:
Plan für Kabinen- und Platzbelegung an Spieltagen) koordiniert.
- Einschätzung des
Infektionsrisikos
Der SC
Bliesransbach sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für
die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.
Massnahme
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Geringes Risiko
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Erhöhtes Risiko
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Hohes Risiko
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Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen
sehr gering.
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Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die
Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden.
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Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention
notwendig sind.
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Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb
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Kenntnisnahme des Hygienekonzepts
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Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der
Regelungen
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Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und
mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung)
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Allgemeines zum fußballspezifischen Training
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Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
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Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
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Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m)
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Maximale Personenanzahl in allen Zonen
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Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben
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An- und Abreise der Personen in Zone 1
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An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
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An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
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Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz
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Allgemeine Zutrittsregelungen
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Ausschließliche Nutzung des offiziellen Eingangs, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl
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Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl
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Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen
Eingang
Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)
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Zone 2: Umkleidebereiche
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Desinfektionsmöglichkeit
Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von
Mund-Nase-Schutz
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Desinfektionsmöglichkeit
Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von
Mund-Nase-Schutz
Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung
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Desinfektionsmöglichkeit
Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause
Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie
Reduzierung der nutzenden Personen
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Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)
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Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche
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Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
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Getränke und Verpflegung
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Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven
Sportler*innen
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Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche
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Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften
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Einmal täglich inkl. Durchlüften
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Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften
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